In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen Kurz eine Übersicht geben bei welchen Situationen eine Laserbehandlung am Auge nicht die erste Wahl sein sollte, wir stellen also Kontraindikationen einer Laser Op vor:
Bei instabiler Fehlsichtigkeit, d.h. bei Änderungen der Dioptrie im letzten Jahr von mehr als einem Punkt, ist von einer Laserbehandlung Abstand zu nehmen.
Bei Patienten die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ist ein Wachstum des Augapfels noch möglich und somit eine
Augen OP mit Laser nicht vorteilhaft.
Während der Schwangerschaft oder der Stillzeit
Bei Fehlsichtigkeit durch rheumatische Erkrankungen, Diabetes mellitus und vereinzelten Immunerkrankungen ist vom
Augen lasern abzuraten.
Bei Allergien sollte die Augenoperation in die Allergiefreie Zeit verschoben werden
Bei chronischen Hornhauterkrankungen
Hinweis:
Die hier angebotenen Informationen dürfen in keinem Fall als Ersatz für eine
professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete
und anerkannte Ärzte angesehen werden.
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